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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Außerdem ist es zuständig für Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen.
Beim Amtsgericht wird das Güterrechtsregister geführt.
Für alle richterlichen Tätigkeiten ist Herr Direktor des Amtsgerichts Koch zuständig.
Herr Amtsrat Fritz erledigt sämtliche Aufgaben, für die der Rechtspfleger zuständig ist.
Das Handels- und das Vereinsregister für den Amtsgerichtsbezirk Gernsbach werden beim Amtsgericht Mannheim geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familien- , Nachlass- und Zwangsversteigerungssachen des Amtsgerichtsbezirks Gernsbach ist das Amtsgericht Rastatt zuständig.
Für Insolvenzsachen des Amtsgerichtsbezirks Gernsbach ist das Amtsgericht Baden-Baden zuständig.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".